Qualifizierung der Mitarbeiter entsprechend den Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 1203.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.
Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind
- eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel
- sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
- "Stand der Technik" als einheitlicher Sicherheitsmaßstab
- geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen
- Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht durch europäische Harmonisierungsrichtlinien z. B. Druckgeräterichtlinie, ATEX Produktrichtlinie oder Aufzugsrichtlinie geregelt sind.
Dies trifft auch für Blitzschutz-, Erdung-, Potentialausgleichs- und Überspannungsschutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen zu. Unsere Mitarbeiter, die in diesen Bereichen tätig sind, wurden durch Weiterbildungsmaßnahmen qualifiziert und zu „technisch befähigten Personen für festgelegte Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen“ für das Arbeitsgebiet Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich und Überspannungsschutz ernannt.