Blitzschutz • Elektrotechnik • Erdungsanlagen • Überspannungsschutz

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Wiederkehrende Prüfung von Blitzschutzsystemen

Grundsätzlich findet die erste Prüfung mit der Fertigstellung eines Blitzschutzsystems statt. Bei besonderen Projekten kann darüber hinaus auch eine baubegleitende Prüfung erforderlich sein, z.B. wenn wichtige Teile des Blitzschutzsystems, wie der Fundamenterder, später nicht mehr zugänglich ist.

Blitzschutzmaßnahmen sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Ein ordnungsgemäßes Blitzschutzsystem schützt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine bauliche Anlage gegen direkte Blitzeinwirkung und verhindert, dass durch Blitzeinwirkung gefährliche Funken entstehen, die einen Brand verursachen können. Voraussetzung für die einwandfreie Funktion ist ein auf die jeweilige bauliche Anlage angepasstes Blitzschutzsystem. Die dauerhafte Funktion eines Blitzschutzsystems muss durch regelmäßige, wiederkehrende Prüfungen sichergestellt werden. Dies gilt in besonderem Maße für bauliche Anlagen, für die der Gesetzgeber Blitzschutzmaßnahmen als vorbeugenden Brandschutz fordert.

In der DIN V VDE V 0185 T3 und in der nachfolgenden Norm DIN EN 62305-3 werden daher genaue Anforderungen definiert, wie ein Blitzschutzsystem zu prüfen ist, in welchen Abständen die Prüfung durchgeführt werden kann und welche Mindestinformationen die ordnungsgemäße Dokumentation enthalten muss. Die Anforderungen an die zeichnerische Darstellung von Blitzschutzsystemen werden ebenfalls beschrieben.

Der Fachartikel wurde von Dipl.-Ing. Jürgen Wettingfeld auf der VdS-Fachtagung am 10.05.2006 vorgetragen.

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