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Aktueller Stand der Blitzschutz-Normung - 4 Teile der neuen IEC 62305 "Protection against lightning" erschienen

Das für die internationale Blitzschutznormung zuständige Komitee der IEC TC 81 „Lightning protection“ hatte im Oktober 2001 beschlossen, alle veröffentlichten und in der Bearbeitung befindlichen Blitzschutz-Normen und -Norm-Entwürfe unter einem einheitlichen Rahmen in einer Reihe IEC 62305 neu zu strukturieren. Die bis dahin verfügbaren Norminhalte der Reihen IEC 61024, IEC 61312, IEC 61662, IEC 61663 und IEC 61819 sollten darin technisch aktualisiert und inhaltlich besser auf den Anwender ausgerichtet werden.

Mit einer gegenüber der Planung relativ geringen zeitlichen Verzögerung liegen nun die ersten vier der geplanten fünf Teile der neuen Reihe IEC 62305 mit dem Ausgabedatum Januar 2006 vor:

IEC 62305-1 “Protection against lightning – Part 1: General principles” (Deutsche Bearbeitung Dr.-Ing. Ralf Frenzel / Dr.-Ing. Ernst-Ulrich Landers)

IEC 62305-2 “Protection against lightning – Part 2:Risk management” (Deutsche Bearbeitung Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern)

IEC 62305-3 “Protection against lightning – Part 3: Physical damage to structures and life hazard” (Deutsche Bearbeitung Dipl.-Ing. Jürgen Wettingfeld / Dip.-Ing. Karl-Heinz Koch)

IEC 62305-4 “Protection against lightning – Part 4: Electrical and electronic systems within structures” (Deutsche Bearbeitung Dr.-Ing. Ernst-Ulrich Landers)

IEC 62305-5 „Protection against lightning – Part 5: Services“ befindet sich noch als Norm-Entwurf in der Beratung und soll bis 2007 als Norm veröffentlicht werden.

Die zugehörigen harmonisierten Normen EN 62305-1 bis EN 62305-4 wurden am 01.02.2006 ratifiziert. Die Umsetzung dieser Europäischen Normen in nationale Normen muss in den Mitgliedsländern bis zum 01.11.2006 erfolgen.

Der Text von IEC 62305-3 konnte in Europa als EN 62305-3 nur mit vereinbarten, gemeinsamen Abänderungen angenommen werden. Mit diesen Änderungen gegenüber der Internationalen Norm werden beim Blitzschutz von baulichen Anlagen Bezüge zu der Europäischen Normenreihe EN 50164 “Blitzschutzbauteile“ hergestellt.

Das für die nationale Umsetzung zuständige deutsche Komitee K 251 hat beschlossen, die VDE-Klassifizierung der neuen Normenreihe DIN EN 62305 als VDE 0185 beizubehalten. Zur deutlichen Unterscheidung von den vorausgegangenen Norm-Entwürfen und zur Abgrenzung von der  Vornormenreihe DIN V VDE V 0185 sollen die neuen Teile jedoch die Bezeichnungen VDE 0185-305-1 bis VDE 0185-305-4 erhalten, um ihren Ursprung aus IEC 62305 zu verdeutlichen.

Diese neue Normenreihe wird die Vornormen der Reihe DIN V VDE V 0185, die im November 2002 veröffentlicht wurden, mit einer Übergangsfrist (01.02.2009) ersetzen.

Die neuen Normen DIN EN 62305 weichen teilweise deutlich in Aufbau und Inhalten von der Vornormenreihe DIN V VDE V 0185 ab. Allerdings fallen die Änderungen für die vier Normenteile sehr unterschiedlich aus. Teil 1 und Teil 4 enthalten nur geringfügige Abweichungen. Die Normentitel ändern sich überhaupt nicht.

Bisher:

DIN V VDE V 0185-1 (VDE V 0185-1):2002-11 “Blitzschutz – Teil 1: Allgemeine Grundsätze“

DIN V VDE V 0185-2 (VDE V 0185-2):2002-11 „Blitzschutz – Teil 2: Risiko-Management: Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen“

DIN V VDE V 0185-3 (VDE V 0185-3):2002-11 „Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen“

DIN V VDE V 0185-4 (VDE V 0185-4):2002-11 „Blitzschutz – Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen“

Die Vornormenreihe DIN V VDE V 0185 spiegelt inhaltlich den Stand der Entwurfs-Beratungen bei IEC/TC81 zum Ende des Jahres 2001 wieder. Dazu wurden noch einige nationale Ergänzungen eingearbeitet.

Die Reihe DIN EN 62305 gibt den letzten Stand der Bearbeitung der Internationalen Normenreihe IEC 62305 für die Teile 1 bis 4 wieder.

Künftig:

DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):2006-11 „Blitzschutz – Teil 1: Allgemeine Grundsätze“

DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2006-11 „Blitzschutz – Teil 2: Risiko-Management: Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen“

DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2006-11 „Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen“

DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4):2006-11 „Blitzschutz – Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen“

Ein Teil 5 war in der Vornormenreihe DIN V VDE V 0185:2002-11 nicht enthalten, weil es zu dieser Zeit keinen entsprechenden IEC-Entwurf gab.

Der ursprünglich geplante Norm-Entwurf zu IEC 62305-5 beschreibt die Anforderungen an den Blitzschutz von Hausanschlüssen (Versorgungsleitungen für Energie- und Telekommunikation sowie Rohrleitungen). Der Anwendungsbereich des in der Beratung befindlichen, aktuellen Norm-Entwurfs wurde zunächst nur auf die Telekommunikationsleitungen beschränkt. Weil die Anwender einer solchen Norm Errichter und Betreiber von Telekommunikationsnetzen sind, wird dieser Teil der Blitzschutz-Norm eine andere VDE-Klassifikation erhalten. Er wird, wie schon seine Vorgänger, im VDE-Vorschriftenwerk unter der Reihe VDE 0845 eingeordnet werden.

Änderungen zur Vornorm

Gegenüber DIN V VDE V 0185-2 (Risiko-Management) weist die künftige DIN EN 62305-2 umfangreiche Änderungen auf:

In einigen Gleichungen wurden nur wenige Parameter bzw. deren Werte angepasst, teilweise wurden jedoch die Berechnungen vollständig überarbeitet, so dass ein direkter Vergleich von Teilergebnissen zwischen „alter“ Vornorm und „neuer“ Norm nicht immer möglich ist. Anwender des Risiko-Managements werden allerdings nur in seltenen Fällen die Berechnungen manuell durchführen, sondern in der Regel mit Hilfe einer Software-Unterstützung, die Bestandteil dieser Norm sein wird. Auf diese Weise wird der Anwender viele Änderungen gar nicht bemerken. Erkennbar werden die Änderungen aber daran, dass für einige Parameter die Bezeichnungen geändert wurden, neue Parameter eingefügt wurden und andere gar nicht mehr abgefragt werden.

Große Bedeutung kommt jetzt beim Risiko-Management auch der Abschätzung des wirtschaftlichen Nutzens von Schutzmaßnahmen gegen Blitzeinwirkungen zu. Dabei wird auf streng ökonomischer Basis verglichen, welche jährlichen Kosten ohne und mit Schutzmaßnahmen entstehen. Die wirtschaftlich günstigere Variante wird dann realisiert. Die ökonomische Vorgehensweise ist natürlich nur bei der Schadensart Wirtschaftliche Verluste gerechtfertigt, bei den Schadensarten von öffentlichem Interesse: Verlust von Menschenleben, Verlust von (technischen) Dienstleistungen für die Öffentlichkeit und Verlust von unersetzlichem Kulturgut wird sie nicht angewendet.

Auch zur Anwendung der Vornorm DIN V VDE V 0185-2 wurde bereits eine Software als Berechnungshilfe in einem Beiblatt zur Vornorm angeboten und eingesetzt. Die neue DIN EN 62305-2 ist in ihrem Aufbau teilweise noch komplexer, so dass auch hier das Software-Hilfsmittel unerlässlich ist, um die Anwendung dieser Norm zu vereinfachen. Zu diesem Zweck enthält die neue Ausgabe im Anhang J einen „Vereinfachten Rechner zur Risikobeurteilung“ (simplified risk assessment calculator) als integralen Bestandteil. Dieser lässt jedoch nur eine stark eingeschränkte Berechnung zu, da viele Parameter gar nicht oder nur begrenzt ausgewählt und eingegeben werden können. Für einfache Fälle ist dieses vereinfachte Verfahren ausreichend.

Das deutsche Komitee K 251 plant deshalb, auch für diesen Normenteil, zusätzlich zu der integrierten Software, eine leistungsfähigere Software als Berechnungshilfe anzubieten.

Für den Errichter von Blitzschutzsystemen kommt dem Teil DIN EN 62305-3 die größte Bedeutung zu. In diesem Teil haben sich wichtige Änderungen ergeben:

Der Inhalt von Hauptabschnitt 4 „Entwurf und Ausführung von Blitzschutzsystemen“ der DIN V VDE V 0185-3 wurde mit verändertem Inhalt in einen informativen Anhang E verschoben.

Die Inhalte von Hauptabschnitt 2 „Blitzschutz für besondere bauliche Anlagen“ und Hauptabschnitt 3 „Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen“ sind in der IEC 62305-3 und damit in der DIN EN 62305-3 nicht mehr vorhanden. Diese Themen waren bei der Erarbeitung der DIN V VDE V 0185-3 aus vorherigen nationalen Normen übernommen worden. Um die aus deutscher Sicht marktrelevanten Inhalte nicht zu verlieren, plant das deutsche Komitee K 251, diese Themen in ergänzenden Beiblättern zur DIN EN 62305-3 aufzunehmen.

Der Blitzschutz für explosionsgefährdete bauliche Anlagen wird im informativen Anhang D der neuen DIN EN 62305-3 umfangreicher beschrieben als bisher im Hauptabschnitt 2 der DIN V VDE V 0185-3.

Die Blitzschutzzone LPZ 0C aus DIN V VDE V 0185-3 entfällt. Der durch Berührungs- und Schrittspannungen gefährdete Bereich wird jetzt nicht mehr gesondert definiert, da er in der neuen Norm hinreichend beschrieben wird.

Wesentliche Änderungen sind künftig bei der Berechnung des erforderlichen Trennungsabstandes s zu berücksichtigen. So ist in der Gleichung

als Länge L nicht mehr nur der vertikale Abstand von der Trennungsstelle bis zum Potentialausgleich, sondern die Gesamtlänge entlang der Fangeinrichtung und/oder der Ableitung einzusetzen (siehe Bild). Weiterhin wurden die Werte für den Parameter ki um 20% reduziert.

Quelle: DKE