Blitzschutz • Elektrotechnik • Erdungsanlagen • Überspannungsschutz

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Der Aufbau einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines öffentlichen Gebäudes darf die Schutzfunktion einer Blitzschutzanlage nicht beeinträchtigen.

Für diese Gebäude ist als vorbeugende Brandschutzmaßnahme und aus Gründen des Personenschutzes eine dauerhaft wirksame Blitzschutzanlage in der Regel durch die Bauaufsicht und dem Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben. Photovoltaik-Anlagen können durch direkte oder nahe Blitzeinschläge gefährdet werden. Durch Blitze können hohe Spannungen und Ströme in der Photovoltaik-Anlage auftreten. Beim Überschreiten der zulässigen Strom- und Spannungswerte muss mit einer Zerstörung gerechnet werden. Durch eingekoppelte Teilblitzströme können die Wechselrichter beschädigt werden. Ein Brand kann in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden.

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